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Hamburg, den 2.April 2004
Erstes schwarzes Taxi zu Besuch bei TACH
Am 02.04.04 war, wie auf den Bildern zu erkennen, ein besonderes Fahrzeug zu Gast. Gleich wie man zur Aufhebung der Farbe „hellelfenbein“ auch stehen mag, überrascht es einen doch, wie unbürokratisch und einfach in anderen Bundesländern mit dem Taxigewerbe umgegangen wird.
Die Ausnahmegenehmigung zu diesem Seevetaler Taxi beträgt gerade mal fünf Zeilen. Welche folgendermaßen formuliert sind:
Ausnahmegenehmigung “Aufgrund des § 43 Abs. 1 Satz 1 BO Kraft wird hiermit abweichend von § 26 Abs.1 Nr. 1 BO Kraft gestattet, das Fahrzeug mit den Kennzeichen WL-... als Taxi mit der Farbe Schwarz einzusetzen. Eine Kopie der Ausnahmegenehmigung ist auf allen Fahrten im Fahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen.“
“Pure Eleganz strahlt dieses Mercedes-Taxi W211 in der Farbe schwarz mit dem abgesetzten Chrom aus
“Ach ja, und links im Bild, in der Farbe gelb, unser neuer SB-Staubsauger”
Kommentar: Ein kleines persönliches Statement haben wir noch: Wir finden dieses Taxi geil und den VIP oder Shutteldiensten könnte man damit sogar richtig Paroli bieten !!!
Jedem nach seiner Fasson!
GG/IS
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