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Pressemeldung der Pressestelle der Verwaltungsgerichte Hamburgisches Oberverwaltungsgericht
Quelle: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/start.html
Hamburg, 8.März 2004
OVG entscheidet: Generelles Verbot der Eigenwerbung an Taxen verstößt gegen das Grundgesetz
Das Oberverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass ein generelles Verbot der Eigenwerbung an Taxen nach § 26 Abs. 3 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) rechtswidrig ist, weil es gegen die Freiheit der Berufsausübung verstößt. Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. In der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass das Oberverwaltungsgericht die bisher für das Verbot angeführten Gründe, auf die sich auch die Behörde bezogen hat, nicht mehr für tragfähig hält. Maßgebend für die Auffassung des Gerichts ist vor allem die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 Abs. 1 GG, nach der Freiberufler mehr als früher für sich werben dürfen. Weiterhin haben andere Bundesländer anders als Hamburg in erheblichem Umfang schon jetzt davon Gebrauch gemacht, Ausnahmen vom Verbot der Eigenwerbung zuzulassen. Nachteilige Folgen für die Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs haben sich daraus offenbar nicht ergeben.
Die Revision an das Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil wurde zugelassen.
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