|
Hier geben wir Ihnen einige Tipps zur Ausbildung zum Taxifahrer, sowie zum Erwerb des Führerschein zur Fahrgastbeförderung und der Taxikonzession in Hamburg
TAXISCHEIN (Führerschein zur Fahrgastbeförderung)
VORAUSSETZUNGEN
1. Die Vollendung des 21. Lebensjahres.
2. EU-Fahrerlaubnis Klasse B (= alter Führerschein Klasse 3), seit mindestens 2 Jahren.
3. Nachweis ärztlicher Untersuchungen (körperlich/geistig, Augen, Reaktion/Orientierung/Konzentration)
4. Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die befürchten lassen, dass der Bewerber die allgemeinen Voraussetzungen zur Erlangung des Führerscheines Klasse 3 nicht mehr erfüllt (polizeiliches Führungszeugnis).
5. Die erforderlichen Ortskenntnisse im Pflichtfahrgebiet.
WO BEANTRAGT MAN DEN TAXIFÜHRERSCHEIN? Für in Hamburg wohnende Bewerber hat die Anmeldung zum Erwerb des Fahrgastführerscheines bei der Landesverkehrsverwaltung Hamburg, Ausschläger Weg 100, Abteilung Fahrgastführerscheine zu erfolgen (Kosten ca. 55,- Euro,-). Für die im Bezirk Harburg bzw. Bergedorf wohnenden Bewerber ist der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei dem zuständigen Amt (Bergedorf. Brookdeich 26, Harburg. Großmoordamm 61) zu stellen.
WIE ERBRINGT MAN DIE NACHWEISE?
Körperliche/geistige Eignung sowie der Nachweis des Sehvermögens: Durch Zeugnis eines Facharztes des öffentlichen Dienstes oder eines Amtsarztes mit den gesetzlich geforderten Qualifikationen.
z.B. Herr Dr.med. Bandomer Tel.: 040-270 40 04 oder: Dr.Michael Kulow im Flughafengebäude Tel.:040-5075-1489 /-2541
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit: Durch ein polizeiliches Führungszeugnis, welches durch das Verkehrsamt beantragt wird.
Nachweis der Ortskundeprüfung: Für den Pflichtfahrbereich der Stadt Hamburg muß eine Ortskunde-Prüfung in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung abgelegt werden. Auch wer beim Verkehrsamt noch keinen Fahrgastbeförderungsschein beantragt hat, kann bereits die Ortskunde-Prüfung ablegen.
WIE MELDET MAN SICH ZUR PRÜFUNG AN?
Man stellt einen Antrag auf Abnahme der Ortskunde-Prüfung, für die Fahrererlaubnis zur Fahrgastbeförderung, beim Landesverband für das Personen-Verkehrsgewerbe Hamburg e. V. in Alsterdorf oder dem Landesverband Hamburger Taxiunternehmer e.V. LHT in der Süderstraße
WIE BEREITET MAN SICH AUF DIE PRÜFUNG VOR? (Taxifahrer Ausbildung)
Entweder durch Selbstunterricht (autodidaktisch). Bei den Hamburger Taxiverbänden kann das komplette Ausbildungsmaterial zum Preis von ca. 60.- Euro erworben werden. Oder dem Besuch eines Kursus bei den Hamburger Taxiverbänden oder einen Ausbildungsbetrieb, den Sie in vielen Zeitungsannoncen oder im Branchenbuch finden.
Die Prüfgebühr beträgt z.Z.. 40.-Euro.
Auszug aus der neuen Hamburger Prüfverordnung
Seit dem 1.01.2003 wird in Hamburg nach einer neuen Prüfverordnung die Ortskundeprüfung abgenommen. Hier die wichtigsten Auszüge:
Vor Beginn der Prüfung sind stets ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebestätigung sowie ein eine EU Fahrerlaubnis vorzulegen. Diese Papiere sind während des gesamten Prüfungstages bereitzuhalten und können vom Prüfungsausschuss jederzeit kontrolliert werden.
Die Prüfung findet in deutscher Sprache statt. Dabei müssen mündliche und schriftliche Fragen (in der Regel ohne zu Buchstabieren) verstanden und einfacher aber verständlicher Sprache beantwortet werden.
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil. Im mündlichen Teil sind auch schriftliche Aufgaben und Antworten möglich.
Schriftlicher Teil der Prüfung
Die Prüfung beginnt mit einem schriftlichen teil und wird vor einem Mitglied des Prüfungsausschusses abgelegt. Der hierzu ausgegebene Prüfungsbogen ist innerhalb von 90 Minuten auszufüllen.
Zu verwenden sind Prüfbögen (siehe Anlage 1), die aus einem Fragenkatalog in der jeweiligen gültigen Fassung (siehe Anlage 2) zusammengestellt wurden. Der Katalog ist bei Bedarf zu aktualisieren. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Unterlagen objektiviert sind und in der Wertigkeit ein gleichmäßiges Niveau haben. Die Prüfbögen sind auf dem neusten Stand zu halten. Die alten Prüfbögen sind zu vernichten. Für den Fall einer oder mehrerer Wiederholungen sind verschiedene Prüfbögen in ausreichender Zahl bereitzuhalten. Während einer Prüfung sind verschiednen Bögen zu verwenden, damit gewährleistet ist, dass vom Nebenmann nicht abgelesen werden kann.
Bei der Zusammenstellung ist zu berücksichtigen, dass Fragen aus verschiedenen Hamburger Stadtteilen in den Prüfungsbögen enthalten sein müssen. Die Prüfungsbögen müssen geheim gehalten werden. Eine Verwendung für Schulungszwecke muss ausgeschlossen sein.
Jeder Prüfungsbogen für den Ortskundenachweis Taxen/Mietwagen muss mindestens enthalten: - 28 Fragen bezüglich der Lage bzw. des Standortes von Firmen, Behörden, Hotels, Krankenhäusern etc. jeweils nach Straßen und Stadtteil.
- 4 Fragen bezüglich der Verbindungswege in Hamburg nach Straßen.
- 3 Fragen bezüglich der Verbindungswege in Hamburg nach Stadtteilen.
Jede richtige Antwort wird mit je 2 Punkten, jeder Straßen-Verbindungsweg mit je 8 Punkten, sowie jeder Stadtteil-Verbindungsweg mit je 4 Punkte bewertet. Das Auslassen einer Straße oder eines Stadtteiles, hinzufügen einer Straße oder eines Stadtteiles, sowie jede Veränderung der Reihenfolge von Straßen oder Stadtteilen, wird mit einem Fehlerpunkt bewertet.
Zur anschließenden mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer in der schriftlichen Prüfung mindestens 75 von 100 möglichen Punkten erreicht hat.
Mündlicher Teil der Prüfung
Teil 1 Stadtplankunde
Der mündliche Teil 1 der Prüfung beginnt mit der Stadtplankunde. Dieser Teil der Prüfung erfolgt mündlich/ schriftlich. Es sind 3 Straßen aus dem Hamburger Stadtplan herauszusuchen, welche dem Prüfling mündlich ohne Buchstabieren genannt werden. Von der Verwendung besonders ungewöhnlicher Straßennamen ist abzusehen. Die Antworten werden schriftlich auf dem Prüfbogen „Stadtplankunde“ ( siehe Anlage 3) gegeben.
Gelingt dies dem Prüfling nicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird abgebrochen. Sowohl der schriftliche als auch der mündliche Prüfungsteil müssen wiederholt werden.
Der schriftliche Antwortbogen der Stadtplankundeprüfung ist gleichzeitig das Protokoll für diesen Teil der Prüfung.
Teil 2 Orientierungsprüfung
Die Fragen der mündlichen Prüfung können einem Beispielkatalog entnommen werden, der regelmäßig zu aktualisieren ist.
Über den Verlauf der mündlichen Prüfung ist ein Kurzprotokoll (siehe Anlage 4) zu führen, aus welchen zu ersehen sein muss, mit welchem Ergebnis die Fragen bewertet wurden.
Die Bewertung der Fragen in Teil 2 setzt sich wie folgt zusammen:
Stadtteile maximal 20 Punkte
es werden vier Stadtteilfragen gestellt oder drei Stadtteilfragen und eine Stadtteilregion. Bei Stadtteilregionen müssen mindestens drei Stadtteile richtig genannt und richtig gezeigt werden.
Verbindungswege maximal 40 Punkte (pro Frage 20 Punkte)
Es werden zwei Fragen gestellt. Der Prüfling muss in der Lage sein, markante Punkte miteinander zu verbinden. Er soll den Weg beschreiben ohne unbedingt alle Straßennamen zu nennen. Das Stadtbild für den kürzesten Weg muss zu erkennen sein. Das Fahrziel kann während der Wegbeschreibung geändert oder auf ein weiteres Fahrziel erweitert werden.
Plätze oder Hauptstraßen maximal 20 Punkte
Beim Platz muss der Prüfling diesen beschreiben und/oder Straßen nennen, die von diesem Platz abzweigen oder sich dort befinden, ebenso wohin eine gefragte Straße führt. Bei der Hauptstraße muss der Prüfling markante Punkte nennen und Straßen die über- oder unterquert werden.
Autobahnen/Ringe maximal 20 Punkte
Bei den Autobahnen muss der Prüfling ein Bild davon haben, wo sich die Autobahnen befinden, wo sie hinführen, wo sie beginnen und welche Anschlussstellen, Autobahndreiecke und Autobahnkreuze sich auf Hamburger gebiet befinden.
Bei den Ringen muss er wissen, wo sie sich befinden, wohin sie führen und welche größeren Straßen überquert werden. Ebenso muss er markante Punkte, die auf der Strecke zu sehen sind, nennen. Bei den einzelnen Teilen der Orientierungsprüfung muss mindestens die Hälfte der erreichbaren Punktzahl erzielt werden.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70 Punkte erreicht sind. Ist ein Teil der Prüfung nicht bestanden so sind alle Prüfungsteile zu wiederholen. Die Sperrfrist nach der ersten nicht bestandenen Prüfung beträgt vier Wochen, nach der zweiten drei Monate und nach der dritten und jeder weiteren Prüfung sechs Monate.
DER WEG ZUM TAXIUNTERNEHMER IN HAMBURG
VORAUSSETZUNGEN Um eine Genehmigung (Konzession) zum Betreiben eines Taxibetriebes zu bekommen, muss der Antragsteller drei selbständig nebeneinander bestehende Voraussetzungen erfüllen:
-Die fachliche Eignung des Antragstellers muss gegeben sein. (Die fachliche Eignung kann erbracht werden: Durch den Nachweis einer mindestens dreijährigen, leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs (keine Eigenbescheinigung) oder durch das Ablegen einer Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Befreiung von der Prüfung: Personen, die nachweisen, dass sie mindestens während der Dauer von drei Jahren nach den Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr als Betriebsleiter (gemäß §4 BOKraft) oder als Vertreter des auswärtigen Unternehmers bestellt und bestätigt waren.)
-Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des zukünftigen Betriebes muss gewährleistet sein. (Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gewährleistet, wenn die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlichen finanziellen Mittel verfügbar sind, d.h. es müssen Eigenmittel in einer bestimmten Höhe nachgewiesen werden.)
-Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer in Frage stellen.(Die persönliche Zuverlässigkeit ist gegeben, wenn davon ausgegangen werden kann, dass das Unternehmen unter Beachtung der für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften geführt sowie die Allgemeinheit beim Betrieb des Unternehmens vor Schäden und Gefahren bewahrt werden kann.)
WIE ERBRINGT MAN DIE NACHWEISE?
-Man muss eine Fachkundeprüfung vor der Handelskammer ablegen.
-Prüfungsvorbereitung durch Selbstlernen nach Fachbüchern oder durch Besuch einer Schulung in den Taxiverbänden. Kursusdauer 6-12 Wochen zweimal wöchentlich, Preis inkl. Lehrmaterial ca. 450.- Euro zzgl. der Prüfungsgebühr bei der Handelskammer von ca. 77.- Euro. (Auskünfte erteilen der Landesverband Hamburger Taxiunternehmer Tel. 040-25 70 10 Das TST-Schulungscenter in der Sportallee 72 bietet ein Vorbereitungkursus inkl. Lehrmaterial für 290,-EUR an. Info-Telefon: 0171 - 372 29 35
-Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gewährleistet, wenn die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlichen finanziellen Mittel verfügbar sind.
-Man braucht ein Führungszeugnis, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt, der Allgemeinen Ortskrankenkasse und von der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
WO BEANTRAGT MAN DIE KONZESSION ?
Bei der Baubehörde Abt. Taxen, Stadthausbrücke 8, Gebäude B, 20355 Hamburg Telefon: 34913-2916
Der Antrag wird nur angenommen, wenn die fachliche Eignung nachgewiesen wird. Außerdem müssen die Unbedenklichkeitsbescheinigungen beigefügt werden. Dauer der Bearbeitung ca. 6-8 Wochen.
 |
Bestanden ??? Glückwunsch! hier gibt es Tipps zur Erstanmeldung eines Taxis.
|