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Ersterteilung & Taxi anmelden Antrag auf Ersterteilung: Dem Antrag sind ein Nachweis zur Sicherheit und Leistungsfähigkeit des beantragten Betriebes beizufügen. Beim Verkehr mit Taxen dürfen das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmers nicht weniger als 2.250 Euro (4.400 DM) für das erste eingesetzte Fahrzeug und zusätzlich 1.250 Euro (2.445 DM) betragen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer Krankenkasse bzw. der Krankenkasse Ihrer Beschäftigten für Beiträge zur Sozialversicherung. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen. (Ottensener Hauptstraße 54, 22765 Hamburg) Eine Gebührenquittung des zuständigen Einwohnermeldeamtes über ein beantragtes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Den Fachkundenachweis ( §13 Abs. 1 Nr.3 PBefG) nur im Original. Nach Prüfung der Unterlagen erteilt die Behörde eine Zusage zur Erteilung einer Konzession. Taxi anmelden: Mit dem Fahrzeug fährt man mit der Zusage zur Erteilung einer Konzession zum Eichamt und läßt das Taxameter eichen. Anschließend fährt man mit dem komplett ausgerüsteten Fahrzeug (Dachschild, Alarmanlage, Unternehmerschild, etc.) zur TÜV- und BOKraft Abnahme. 1.) Eichamt
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