Die BOKraft enthält Vorgaben, die insbesondere eine zuverlässige und sichere Beförderung von Personen in Kraftfahrzeugen oder Obussen sicherstellen sollen. Sie ist sowohl für Omnibus- als auch für Taxi- und Mietwagenunternehmen von grundlegender Bedeutung. Zudem erstrecken sich die Regelungen auf weite Teile des Betriebspersonals,
vor allem auf die Fahrzeugführer.


 
BOKraft
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft) in der Fassung des Inkrafttretens vom 16.11.2007. Letzte Änderung durch:
Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
vom 8. November 2007 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 57 S. 2569,
ausgegeben zu Bonn am 15. November 2007)
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1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften

§  1 Geltungsbereich
§  2 Grundregel

2. Abschnitt Vorschriften über den Betrieb

1.   Betriebsleitung
§  3 Pflichten des Unternehmers
§  4 Betriebsleiter
§  5 Auswärtige Unternehmer
§  6 Meldepflicht

2.   Fahrdienst
§  7 Grundregel
§  8 Verhalten im Fahrdienst
§  9 Verhalten bei Krankheit
§ 10 Mitführen von Vorschriften und Fahrplänen
§ 11 Fundsachen

3. Fahrgäste, Beförderungspflicht
§ 12 (aufgehoben)
§ 13 Beförderung von Personen
§ 14 Verhalten der Fahrgäste
§ 15 Beförderung von Sachen

3. Abschnitt Ausrüstung und Beschaffenheit
   der Fahrzeuge

1. Bestimmungen für alle Fahrzeuge
§ 16 Anzuwendende Vorschriften
§ 17 Zulässige Fahrzeuge
§ 18 Ausrüstung
§ 19 Beschaffenheit und Anbringung von Zeichen und Ausrüstungsgegenständen

2. Obusse und Kraftomnibusse
§ 20 Beschriftung
§ 21 Verständigung mit dem Fahrzeugführer
§ 22 Stehplätze
§ 23 Sitze im Gang (aufgehoben)
§ 24 Nichtraucherzonen (aufgehoben)

3. Taxen und Mietwagen
§ 25 Türen, Alarmanlage und Trennwand
§ 26 Kenntlichmachung
§ 27 Ordnungsnummer, Unternehmeranschrift
§ 28 Fahrpreisanzeiger
§ 29 Gepäck
§ 30 Wegstreckenzähler
§ 31 Fahrzeuge mit einer Genehmigung für den Taxen- und Mietwagenverkehr

4. Abschnitt Sondervorschriften

1. Obusverkehr und Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
§ 32 Haltestellen
§ 33 Kennzeichnung und Beschilderung
§ 34 Hinweis für Schwerbehinderte
§ 35 Übersicht über Linienverlauf und Haltestellen
§ 36 Ausnahmen für Sonderformen des Linienverkehrs

2. Taxenverkehr
§ 37 Beförderungsentgelte
§ 38 Fahrweg
§ 39 Benutzung des Taxischildes

3.   Mietwagenverkehr
§ 40 Beförderungsentgelte

5. Abschnitt Sondervorschriften über
   die Untersuchungen der Fahrzeuge
§ 41 Hauptuntersuchungen
§ 42 Außerordentliche Hauptuntersuchungen

6. Abschnitt Schluß- und Übergangsvorschriften
§ 43 Ausnahmen
§ 44 Bundesbahn und Bundespost (weggefallen)
§ 45 Ordnungswidrigkeiten
§ 46 Berlin-Klausel (gegenstandslos)
§ 47 Inkrafttreten, Aufhebung von Rechtsvorschriften