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Das sollten Sie als Fahrgast wissen!

1. Es besteht innerhalb Hamburgs (Pflichtfahrgebiet) grundsätzlich eine Beförderungspflicht,
daher darf der Fahrer Ihre Beförderung nicht ablehnen, auch nicht bei einer kurzen Wegstrecke. Eine Beförderung kann z.B. abgelehnt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes darstellt.

2. Sie haben das Recht der freien Taxenwahl auch an Taxenständen, sofern die Vorbeifahrt
an wartenden Taxen möglich ist.

3. Tipp: auf Verlangen muss Ihnen eine vollständig ausgefüllte Quittung ausgestellt werden.
Wenn Sie z.B. etwas in der Taxe verloren haben sollten, wird es Ihnen möglich sein, Kontakt
zu dem Taxenunternehmer aufzunehmen.
 
4. Sofern Sie nichts anderes bestimmen, ist der kürzeste Weg zum Fahrziel zu wählen. Abweichungen müssen mit Ihnen abgestimmt werden.

Beschwerden:

Wir hoffen natürlich, das es nicht erst so weit kommen muß. Im Grunde genommen sind Hamburgs Taxifahrer besser als ihr Ruf. Gerechnet auf die Anzahl der ca. 3450 Hamburger Taxen und die Anzahl der jährlich über ca.18 Millionen ausgeführten Beförderungsaufträge garantieren wir Ihnen, das die Anzahl der Beschwerden sehr gering ist.

Sollte Ihnen trotzdem einmal von einem der "schwarzen Schafe", die es leider in jedem Gewerbe gibt, eine Kurzstreckenfahrt verweigert werden oder sonstigen berechtigten Anlaß zur Beschwerde geben, so machen Sie bitte von Ihrem Recht Gebrauch, sich über eine unerfreuliche Taxenfahrt
zu beschweren. Damit helfen Sie die Dienstleistung im Taxengewerbe zu verbessern.

Wenden Sie sich in diesem Fall an die für das Hamburger Taxigewerbe zuständige Genehmigungsbehörde, unter Angabe der Taxinummer (dem kleinen gelben Schild im Heckfenster) oder dem amtlichen Kennzeichen, oder füllen Sie online das Taxi-Beschwerdeformular
der zuständigen Verkehrsgewerbeaufsicht aus:

 >>> ONLINE BESCHWERDEN <<<

Besser ist jedoch, wenn Sie bei berechtigten Beschwerden eine Taxiquittung einreichen,
die Ihnen jeder Taxifahrer auf Wunsch nach Fahrtende aushändigen muß.

Die Anschrift der zuständigen Genehmigungsbehörde lautet:
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
Stadthausbrücke 8 
20355 Hamburg
Fax: (040) 428 40 - 22 47
per Email:
verkehrsgewerbeaufsicht@bsu.hamburg.de

 

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